Gesetzliche Grundlagen
In Baden-Württemberg regeln das Bundesnaturschutzgesetz und kommunale Baumschutzsatzungen, wann und wie Bäume gepflegt oder gefällt werden dürfen.
Wann darf gefällt werden?
- Fällungen grundsätzlich von 1. Oktober bis 28. Februar
- Pflegeschnitte ganzjährig erlaubt
- Ausnahmen bei Gefahr im Verzug
- Kommunale Baumschutzsatzungen beachten
Genehmigungen
Viele Gemeinden im Ortenaukreis und Landkreis Emmendingen haben eigene Baumschutzsatzungen. Ab einem bestimmten Stammumfang (oft 80 cm) ist eine Genehmigung erforderlich.
Strafen bei Verstößen
Unerlaubte Baumfällungen können mit Bußgeldern von mehreren tausend Euro geahndet werden. Lassen Sie sich vorher beraten!
Grünfix Gartenservice kennt die lokalen Vorschriften im Ortenaukreis und Landkreis Emmendingen und berät Sie kompetent.